OLG Braunschweig 1 UF 152/23 - Kein Elternrecht auf gerichtliche Eingriffsbefugnis bei Kindeswohlgefährdung
Das OLG Braunschweig stellte klar: Ein Elternteil hat keinen eigenen Anspruch darauf, dass das Familiengericht gegen den anderen Elternteil Kinderschutzmaßnahmen nach § 1666 BGB ergreift. Das Absehen des Familiengerichts von solchen Maßnahmen greift nicht in die elterliche Sorge des antragstellenden Elternteils ein und begründet daher keine Beschwerdebefugnis.
