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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

OLG Braunschweig 1 UF 152/23 - Kein Elternrecht auf gerichtliche Eingriffsbefugnis bei Kindeswohlgefährdung

Braunschweig, AG Wolfenbüttel, OLG Braunschweig, OLG Braunschweig (1 UF 152/23)

Öffentliche Quelle
2. Mai 2026
Kindeswohl
Sorgerecht
Verfahrensrecht
Kindeswohlgefährdung
Angst & Sorge

OLG Braunschweig 1 UF 152/23 - Kein Elternrecht auf gerichtliche Eingriffsbefugnis bei Kindeswohlgefährdung

Das OLG Braunschweig stellte klar: Ein Elternteil hat keinen eigenen Anspruch darauf, dass das Familiengericht gegen den anderen Elternteil Kinderschutzmaßnahmen nach § 1666 BGB ergreift. Das Absehen des Familiengerichts von solchen Maßnahmen greift nicht in die elterliche Sorge des antragstellenden Elternteils ein und begründet daher keine Beschwerdebefugnis.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gerichte
AG Wolfenbüttel, OLG Braunschweig, OLG Braunschweig (1 UF 152/23)
Stadt
Braunschweig

Verfahrensdauer

Beendet
Status
Januar 2023
Beginn
1 Jahr und 3 Monate
Gesamtdauer
Beendet am 22. März 2024

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