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22. März 2024
· Braunschweig
OLG Braunschweig 1 UF 152/23 - Kein Elternrecht auf gerichtliche Eingriffsbefugnis bei Kindeswohlgefährdung
Das OLG Braunschweig stellte klar: Ein Elternteil hat keinen eigenen Anspruch darauf, dass das Familiengericht gegen den anderen Elternteil Kinderschutzmaßnahmen nach § 1666 BGB ergreift. Das Absehen des Familiengerichts von solchen Maßnahmen greift nicht in die elterliche Sorge des antragstellenden Elternteils ein und begründet daher keine Beschwerdebefugnis.
KindeswohlSorgerechtVerfahrensrecht
Gericht: AG Wolfenbüttel, OLG Braunschweig, OLG Braunschweig (1 UF 152/23)