Öffentliche Quelle 22. März 2024 · Braunschweig

OLG Braunschweig 1 UF 152/23 - Kein Elternrecht auf gerichtliche Eingriffsbefugnis bei Kindeswohlgefährdung

Das OLG Braunschweig stellte klar: Ein Elternteil hat keinen eigenen Anspruch darauf, dass das Familiengericht gegen den anderen Elternteil Kinderschutzmaßnahmen nach § 1666 BGB ergreift. Das Absehen des Familiengerichts von solchen Maßnahmen greift nicht in die elterliche Sorge des antragstellenden Elternteils ein und begründet daher keine Beschwerdebefugnis.

KindeswohlSorgerechtVerfahrensrecht

Gericht: AG Wolfenbüttel, OLG Braunschweig, OLG Braunschweig (1 UF 152/23)

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