Öffentliche Quelle 6. Januar 2025 · Frankfurt am Main

OLG Frankfurt 6 UF 239/24 - Kindesanhörung auch bei Neugeborenen zwingend erforderlich

Das OLG Frankfurt hob einen Sorgerechtsentzug auf, weil das Familiengericht weder das Neugeborene persönlich in Augenschein genommen noch die gesetzlichen Voraussetzungen geprüft hatte. Selbst bei Zustimmung beider Eltern zum Sorgerechtsentzug muss das Gericht die Kindeswohlgefährdung eigenständig prüfen und begründen.

SorgerechtVerfahrensrechtKindeswilleKindeswohlGrundsatzentscheidung

Gericht: AG Lampertheim, OLG Frankfurt am Main, OLG Frankfurt (6 UF 239/24)

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