Öffentliche Quelle 2. April 2025 · Jena

OLG Thüringen 1 UF 16/25 - Familiengericht darf Umgangsregelung nicht einfach ablehnen

Nach dem Wegzug des betreuenden Elternteils über 560 km Entfernung beantragte der umgangsberechtigte Elternteil eine Änderung der Umgangsregelung. Das Familiengericht lehnte den Antrag einfach ab, ohne eine konkrete Regelung zu treffen. Das OLG Thüringen hob den Beschluss auf: Ein Familiengericht muss den Umgang entweder konkret regeln oder – bei Kindeswohlgefährdung – ausschließen. Eine bloße Ablehnung ist unzulässig.

UmgangsrechtVerfahrensrechtGrundsatzentscheidung

Gericht: AG (nicht genannt), OLG Thüringen/Jena, OLG Thüringen/Jena (1 UF 16/25)

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