Öffentliche Quelle 5. Mai 2025 · Hamburg

OLG Hamburg 12 UF 51/25 – Wechselmodell-Auflösung über Umgangsverfahren, nicht über Sorgerecht

Das Hanseatische OLG Hamburg hebt die erstinstanzliche Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater auf. Wenn Eltern die paritätische Betreuung anders verteilen wollen, ist keine Sorgerechtsentscheidung nach § 1671 BGB erforderlich – die Änderung der Betreuungsanteile ist als milderes Mittel in einem Umgangsverfahren zu treffen. Eine Sorgerechtsentscheidung wäre unverhältnismäßig, da sie dem antragstellenden Elternteil dauerhaft mehr Entscheidungskompetenzen als nötig verleihen würde.

WechselmodellSorgerechtUmgangsrechtVerfahrensrechtGrundsatzentscheidung

Gericht: AG Hamburg-Bergedorf, Hanseatisches OLG Hamburg, OLG Hamburg (12 UF 51/25)

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