OLG Karlsruhe 16 UF 178/25 - Nachträgliche Sorgerechtsvollmacht als milderes Mittel
Eine nachträglich erteilte Sorgerechtsvollmacht macht eine Übertragung des Sorgerechts auf den anderen Elternteil nach § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB nicht als milderes Mittel entbehrlich, sofern eine ausreichende Kooperationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft der Eltern nicht gegeben ist.
