OLG Karlsruhe 16 UF 146/24 - Kinderschutzverfahren wegen Missachtung der Schulpflicht
Die beharrliche Weigerung der Eltern, ihre Kinder einer öffentlichen oder anerkannten Ersatzschule zuzuführen und ihnen damit Teilhabe am sozialen Leben außerhalb der eigenen Religionsgemeinde zu ermöglichen, stellt einen Missbrauch der elterlichen Sorge dar, der das Kindeswohl nachhaltig gefährdet. Die Religionsfreiheit der Eltern rechtfertigt die Missachtung der Schulpflicht nicht.
