OLG Karlsruhe 16 UF 136/24 - Keine Verpflichtung der Eltern zur Mitwirkung an der Gefährdungsermittlung des Jugendamts
Das Familiengericht trifft nach einer Anrufung des Jugendamts gemäß § 8a Abs. 2 SGB VIII auf Grundlage seiner Ermittlungspflicht eine eigenständige, verfahrensabschließende Entscheidung zum Schutz des Kindes. Ergebnis des Verfahrens kann nicht sein, die Eltern zur Mitwirkung bei der Gefährdungsermittlung durch das Jugendamt zu verpflichten, hier zur Duldung eines Hausbesuchs mit Anhörung der Kinder.
