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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

OLG Karlsruhe 2 UF 108/25 - Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz

Karlsruhe, OLG Karlsruhe (2 UF 108/25)

Öffentliche Quelle
20. September 2026
Gewalt & Gewaltschutz
Verfahrensrecht

OLG Karlsruhe 2 UF 108/25 - Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz

Ob eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b GewSchG vorliegt, hängt von einer umfassenden Bewertung nicht nur des äußerlich beobachtbaren Verhaltens ab, sondern auch der Wirkungen auf die verletzte Person unter Würdigung der rechtlichen und persönlichen Beziehungen der Beteiligten.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
OLG Karlsruhe (2 UF 108/25)
Stadt
Karlsruhe

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