OLG Karlsruhe 5 UF 171/24 - Billigung einer teilweise nicht vollstreckbaren Umgangsvereinbarung
Der gerichtlichen Billigung einer Umgangsvereinbarung steht nicht entgegen, dass diese teilweise keinen vollstreckbaren Inhalt aufweist. Auch eine nicht vollstreckbare Umgangsvereinbarung kann das von Amts wegen geführte Umgangsverfahren beenden.
