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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

OLG Frankfurt 6 UF 206/25 - Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung in Gewaltschutzsachen

Frankfurt am Main, OLG Frankfurt (6 UF 206/25)

Öffentliche Quelle
20. September 2026
Gewalt & Gewaltschutz
Verfahrensrecht

OLG Frankfurt 6 UF 206/25 - Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung in Gewaltschutzsachen

Die Vermutung der Dringlichkeit nach § 214 FamFG in Gewaltschutzsachen kann durch das eigene Verhalten des Antragstellers widerlegt werden und entfällt insbesondere dann, wenn der nicht durch eine gerichtliche Regelung geschützte Antragsteller mit der Rechtsverfolgung zu lange wartet oder das Verfahren schleppend betreibt.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
OLG Frankfurt (6 UF 206/25)
Stadt
Frankfurt am Main

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