OLG Frankfurt 6 UF 242/25 - Umgangsregelung ohne Anhörung der Kinder und des Jugendamts
Eröffnet das Familiengericht in einem Termin zum Sorgerecht, in dem kein Vertreter des Jugendamts anwesend ist, ein Umgangsverfahren und trifft sodann eine Umgangsregelung, ohne die Kinder und das Jugendamt zur Frage des Umgangs anzuhören, handelt es sich um zwei schwere Verfahrensfehler, die auf Antrag des Jugendamts zur Aufhebung und Zurückverweisung führen können.
