OLG Frankfurt 7 UF 102/25 - Fehlende Beschwerdebefugnis des nicht sorgeberechtigten Vaters
Sieht das Familiengericht von sorgerechtlichen Maßnahmen gegen die allein sorgeberechtigte Mutter ab, fehlt dem nicht sorgeberechtigten Vater die Beschwerdebefugnis nach § 59 Abs. 1 FamFG, jedenfalls wenn erstinstanzlich kein Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge gestellt worden ist.
