Öffentliche Quelle
1. Januar 2023
· Frankfurt am Main
OLG Frankfurt 1 UF 143/23 - Kindesanhörung muss altersgerecht durchgeführt werden
Das OLG Frankfurt hob eine Sorgerechtsentscheidung auf, weil die Kindesanhörung nicht altersgerecht durchgeführt worden war und damit eine wesentliche Verfahrensvoraussetzung fehlte.
Gericht: OLG Frankfurt (1 UF 143/23)