OLG Köln 14 UF 39/24 - Umgangspflegschaft bei wiederholter Verweigerung
Das OLG Köln ordnete eine Umgangspflegschaft an, nachdem das betreuende Elternteil den Umgang wiederholt und ohne triftigen Grund verweigert hatte.

Köln, OLG Köln (14 UF 39/24)
Das OLG Köln ordnete eine Umgangspflegschaft an, nachdem das betreuende Elternteil den Umgang wiederholt und ohne triftigen Grund verweigert hatte.
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