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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

KG Berlin 16 UF 133/24 - Anerkennung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung

Berlin, KG Berlin (16 UF 133/24)

Öffentliche Quelle
20. September 2026
Sorgerecht
Verfahrensrecht

KG Berlin 16 UF 133/24 - Anerkennung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung

Die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung setzt voraus, dass kein offensichtlicher Verstoß gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien des Anerkennungsstaates vorliegt. Die unterbliebene Kindesanhörung hindert die Anerkennung nicht, wenn das Kind im Entscheidungszeitpunkt unter drei Jahre alt war, der Aufenthaltsort unbekannt war oder die sorgeberechtigte Person eine Mitwirkung verweigert hat.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
KG Berlin (16 UF 133/24)
Stadt
Berlin

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