OLG Stuttgart 17 UF 111/26 - Anerkennung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung ohne Kindesanhörung
Einer Entscheidung aus einem EU-Mitgliedstaat zum Sorgerecht und zur Rückführung von Kindern ist die Anerkennung nicht allein deshalb zu versagen, weil sich das Gericht auf eine unzutreffende Norm für die internationale Zuständigkeit gestützt hat. Im entschiedenen Fall wurde die Anerkennung und Vollstreckung wegen der Nichtanhörung eines vierjährigen Kindes abgelehnt.
