OLG Frankfurt 6 UF 229/24 - Keine Beschwerdeberechtigung bei abgelehntem Kontaktverbot gegen Dritte
Ein mitsorgeberechtigter Elternteil ist nach § 59 Abs. 1 FamFG nicht berechtigt, gegen eine von ihm angeregte, aber abgelehnte Entscheidung des Familiengerichts zur Verhängung eines Kontaktverbots gegen einen Dritten nach § 1666 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 BGB Beschwerde einzulegen.
