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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

OLG Frankfurt 6 UF 229/24 - Keine Beschwerdeberechtigung bei abgelehntem Kontaktverbot gegen Dritte

Frankfurt am Main, OLG Frankfurt (6 UF 229/24)

Öffentliche Quelle
20. September 2026
Verfahrensrecht
Kindeswohl

OLG Frankfurt 6 UF 229/24 - Keine Beschwerdeberechtigung bei abgelehntem Kontaktverbot gegen Dritte

Ein mitsorgeberechtigter Elternteil ist nach § 59 Abs. 1 FamFG nicht berechtigt, gegen eine von ihm angeregte, aber abgelehnte Entscheidung des Familiengerichts zur Verhängung eines Kontaktverbots gegen einen Dritten nach § 1666 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 BGB Beschwerde einzulegen.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
OLG Frankfurt (6 UF 229/24)
Stadt
Frankfurt am Main

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