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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

OLG Frankfurt 5 UF 193/25 - Grenzsperre im Wege der einstweiligen Anordnung

Frankfurt am Main, OLG Frankfurt (5 UF 193/25)

Öffentliche Quelle
20. September 2026
Kindeswohl
Verfahrensrecht

OLG Frankfurt 5 UF 193/25 - Grenzsperre im Wege der einstweiligen Anordnung

Zu den Voraussetzungen des Erlasses einer auf § 1666 BGB beruhenden Grenzsperre im Wege einstweiliger Anordnung. Die Entscheidung befasst sich zugleich mit den Formanforderungen an die elektronische Übermittlung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Verfahrenskostenhilfeverfahren.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
OLG Frankfurt (5 UF 193/25)
Stadt
Frankfurt am Main

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