OLG Frankfurt 6 UF 277/25 - Rechtsgrundlage für ein Kontaktverbot außerhalb der geregelten Umgangszeiten
Rechtsgrundlage für ein Kontaktverbot außerhalb des familiengerichtlich geregelten Umgangs mit einem Elternteil ist § 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB und nicht § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB. Es genügt daher, dass das Verbot, außerhalb der geregelten Umgangszeiten Kontakt aufzunehmen, dem Kindeswohl dienlich ist.
