Zum Inhalt
Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

OLG Frankfurt 6 UF 277/25 - Rechtsgrundlage für ein Kontaktverbot außerhalb der geregelten Umgangszeiten

Frankfurt am Main, OLG Frankfurt (6 UF 277/25)

Öffentliche Quelle
20. September 2026
Umgangsrecht
Kindeswohl

OLG Frankfurt 6 UF 277/25 - Rechtsgrundlage für ein Kontaktverbot außerhalb der geregelten Umgangszeiten

Rechtsgrundlage für ein Kontaktverbot außerhalb des familiengerichtlich geregelten Umgangs mit einem Elternteil ist § 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB und nicht § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB. Es genügt daher, dass das Verbot, außerhalb der geregelten Umgangszeiten Kontakt aufzunehmen, dem Kindeswohl dienlich ist.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
OLG Frankfurt (6 UF 277/25)
Stadt
Frankfurt am Main

Ähnliche dokumentierte Fälle

OLG Frankfurt 1 WF 102/20 - Keine Umgangsänderung wegen Corona

Das OLG Frankfurt entschied, dass die Corona-Pandemie allein keinen Grund für eine Abänderung bestehender Umgangsregelun…

Übereinstimmung: Kindeswohl, Umgangsrecht

Gerichtsentscheidung
Umgangsrecht
Kindeswohl
Fall lesen

OLG Zweibrücken 6 UF 112/25 - Großelternumgang und begleiteter Umgang

Die Entscheidung betrifft das Umgangsrecht der Großeltern mit Kindern in Obhut und die Kindeswohldienlichkeit eines begl…

Übereinstimmung: Kindeswohl, Umgangsrecht

Gerichtsentscheidung
Umgangsrecht
Kindeswohl
Fall lesen

Narzissmus im Familienkonflikt: Prof. Dr. Lammers erklaert Love Bombing und narzisstische Persoenlichkeitsmuster

Psychiater und Psychotherapeut Prof. Dr. Claas-Hinrich Lammers erklaert im Podcast, wie narzisstische Persoenlichkeitsan…

Übereinstimmung: Kindeswohl, Umgangsrecht

Podcast
Eltern-Kind-Entfremdung
Kindeswohl
Fall lesen