Öffentliche Quelle
1. Januar 2022
· Karlsruhe
OLG Karlsruhe 5 WF 72/22 - Gutachtenkosten im Sorgerechtsverfahren
Das OLG Karlsruhe entschied, dass die Kosten für ein familienpsychologisches Gutachten im Sorgerechtsverfahren von der Staatskasse zu tragen sind und nicht den Eltern auferlegt werden dürfen.
Gericht: OLG Karlsruhe (5 WF 72/22)