Öffentliche Quelle 1. Januar 2022 · Karlsruhe

OLG Karlsruhe 5 WF 72/22 - Gutachtenkosten im Sorgerechtsverfahren

Das OLG Karlsruhe entschied, dass die Kosten für ein familienpsychologisches Gutachten im Sorgerechtsverfahren von der Staatskasse zu tragen sind und nicht den Eltern auferlegt werden dürfen.

SorgerechtVerfahrensrecht

Gericht: OLG Karlsruhe (5 WF 72/22)

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