OLG Karlsruhe 5 UF 174/22 - Kindeswohl bei Inobhutnahme durch Jugendamt
Das OLG Karlsruhe prüfte die Voraussetzungen für einen Sorgerechtsentzug nach Inobhutnahme durch das Jugendamt und stellte hohe Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit.

Karlsruhe, OLG Karlsruhe (5 UF 174/22)
Das OLG Karlsruhe prüfte die Voraussetzungen für einen Sorgerechtsentzug nach Inobhutnahme durch das Jugendamt und stellte hohe Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit.
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Verfahrenshilfe
Schritt-für-Schritt durch das Verfahren: Antrag, Anhörung, Beschwerde
§ 1697a BGB: Kindeswohl
Gesetzesanalyse: Wortlaut und tatsächliche Anwendung
Statistik: Sorgerecht & Justiz
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