OLG Karlsruhe 18 UF 193/25 - Widerruf der Zustimmung zur Übertragung der Alleinsorge
Die Zustimmung zur Übertragung der elterlichen Alleinsorge auf den anderen Elternteil kann auch im Beschwerdeverfahren noch wirksam widerrufen werden. Das Beschwerdegericht darf die Sache dann nach § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG an das Gericht des ersten Rechtszugs zurückverweisen.
