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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

OLG Karlsruhe 18 UF 193/25 - Widerruf der Zustimmung zur Übertragung der Alleinsorge

Karlsruhe, OLG Karlsruhe (18 UF 193/25)

Öffentliche Quelle
20. September 2026
Sorgerecht
Verfahrensrecht

OLG Karlsruhe 18 UF 193/25 - Widerruf der Zustimmung zur Übertragung der Alleinsorge

Die Zustimmung zur Übertragung der elterlichen Alleinsorge auf den anderen Elternteil kann auch im Beschwerdeverfahren noch wirksam widerrufen werden. Das Beschwerdegericht darf die Sache dann nach § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG an das Gericht des ersten Rechtszugs zurückverweisen.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
OLG Karlsruhe (18 UF 193/25)
Stadt
Karlsruhe

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