OLG Karlsruhe 16 UF 144/25 - Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gewichtung des Kindeswillens eines Sechsjährigen
Die zivilprozessuale Rechtsprechung zur unterbliebenen Befragung eines Sachverständigen in zweiter Instanz lässt sich nicht ohne Weiteres auf Verfahren der Amtsermittlung übertragen. In Kindschaftssachen bestimmt das Gericht den Umfang der Ermittlungen nach pflichtgemäßem Ermessen, ein Anspruch auf mündliche Anhörung des Sachverständigen besteht nur ausnahmsweise. Für die Erziehungseignung ist maßgeblich, ob ein Elternteil Grenzen setzen und emotional angemessen reagieren kann.
