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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

OLG Brandenburg 13 UF 3/26 - Vaterschaftsfeststellung ist nicht befristet

Brandenburg an der Havel, OLG Brandenburg (13 UF 3/26)

Öffentliche Quelle
20. September 2026
Verfahrensrecht
Sorgerecht

OLG Brandenburg 13 UF 3/26 - Vaterschaftsfeststellung ist nicht befristet

Der Antrag auf Feststellung der Vaterschaft ist unbefristet möglich, nur die Anfechtung unterliegt der Befristung. Auch im Statusverfahren hat das Gericht den Sachverhalt einschließlich der Fristwahrung von Amts wegen aufzuklären. Verbleiben Zweifel an der Einhaltung der Anfechtungsfrist, gehen diese nicht zu Lasten des Antragstellers, sondern zu Lasten der übrigen Beteiligten.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
OLG Brandenburg (13 UF 3/26)
Stadt
Brandenburg an der Havel

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