OLG Celle 17 UF 46/26 - Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts durch Umgangsregelung
Ein Streit unter den Elternteilen darüber, bei wem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann auch dann im Umgangsverfahren entschieden werden, wenn die Umgangsregelung zu einer Umkehr der Betreuungszeiten und damit zu einem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts führt. Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil stellt in einem solchen Fall angesichts der Möglichkeit einer Umgangsregelung einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Elternrecht eines der Elternteile dar. Der Senat schließt sich dem Bundesgerichtshof und dem OLG Frankfurt an.
