OLG Frankfurt 6 UF 134/25 - Vorrang der Umgangsregelung vor der Sorgerechtsübertragung
Betrifft ein Streit gemeinsam sorgeberechtigter Eltern ausschließlich die Frage, bei welchem Elternteil das Kind seinen überwiegenden Aufenthalt hat, besteht kein Regelungsbedürfnis für eine sorgerechtliche Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, sondern ein Vorrang der Umgangsregelung nach § 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB. Diese Entscheidung wurde vom Bundesgerichtshof unter XII ZB 404/25 überprüft.
