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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

OLG Frankfurt 6 UF 134/25 - Vorrang der Umgangsregelung vor der Sorgerechtsübertragung

Frankfurt am Main, OLG Frankfurt (6 UF 134/25)

Öffentliche Quelle
20. September 2026
Sorgerecht
Umgangsrecht
Paritätische Betreuung

OLG Frankfurt 6 UF 134/25 - Vorrang der Umgangsregelung vor der Sorgerechtsübertragung

Betrifft ein Streit gemeinsam sorgeberechtigter Eltern ausschließlich die Frage, bei welchem Elternteil das Kind seinen überwiegenden Aufenthalt hat, besteht kein Regelungsbedürfnis für eine sorgerechtliche Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, sondern ein Vorrang der Umgangsregelung nach § 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB. Diese Entscheidung wurde vom Bundesgerichtshof unter XII ZB 404/25 überprüft.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
OLG Frankfurt (6 UF 134/25)
Stadt
Frankfurt am Main

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