Öffentliche Quelle 1. Januar 2021 · Frankfurt am Main

OLG Frankfurt 6 UF 147/21 - Wechselmodell durch Abänderung einer bestehenden Umgangsregelung

Das OLG Frankfurt bestätigte die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells für ein 7-jähriges Kind, indem eine bestehende gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung abgeändert wurde. Der Wohnortwechsel des betreuenden Elternteils in die Nähe und die bereits einvernehmlich erfolgte Umgangsausweitung stellten triftige Gründe im Sinne des §1696 BGB dar.

WechselmodellUmgangsrecht

Gericht: OLG Frankfurt (6 UF 147/21)

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