Öffentliche Quelle
1. Januar 2021
· Frankfurt am Main
OLG Frankfurt 6 UF 147/21 - Wechselmodell durch Abänderung einer bestehenden Umgangsregelung
Das OLG Frankfurt bestätigte die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells für ein 7-jähriges Kind, indem eine bestehende gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung abgeändert wurde. Der Wohnortwechsel des betreuenden Elternteils in die Nähe und die bereits einvernehmlich erfolgte Umgangsausweitung stellten triftige Gründe im Sinne des §1696 BGB dar.
Gericht: OLG Frankfurt (6 UF 147/21)