Öffentliche Quelle
1. Januar 2017
· Berlin
KG Berlin 19 UF 71/17 - Paritätisches Wechselmodell trotz Hochstrittigkeit angeordnet
Das Kammergericht Berlin ordnete ein paritätisches Wechselmodell als 'am wenigsten schädliche Alternative' an, obwohl die Eltern hochstrittig waren. Die BGH-Kriterien seien keine starren Tatbestandsvoraussetzungen, sondern Abwägungskriterien. Die Fortführung einer bereits gelebten hälftigen Betreuung wurde als dem Kindeswohl am besten entsprechend bewertet.
WechselmodellUmgangsrechtGrundsatzentscheidung
Gericht: KG Berlin (19 UF 71/17)