Öffentliche Quelle 1. Januar 2017 · Berlin

KG Berlin 19 UF 71/17 - Paritätisches Wechselmodell trotz Hochstrittigkeit angeordnet

Das Kammergericht Berlin ordnete ein paritätisches Wechselmodell als 'am wenigsten schädliche Alternative' an, obwohl die Eltern hochstrittig waren. Die BGH-Kriterien seien keine starren Tatbestandsvoraussetzungen, sondern Abwägungskriterien. Die Fortführung einer bereits gelebten hälftigen Betreuung wurde als dem Kindeswohl am besten entsprechend bewertet.

WechselmodellUmgangsrechtGrundsatzentscheidung

Gericht: KG Berlin (19 UF 71/17)

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