OLG Frankfurt 3 WF 68/22 - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit im Sorgerechtsverfahren
Das OLG Frankfurt wies den Befangenheitsantrag gegen eine Sachverständige zurück. Die Prüfung von Bindungstoleranz und Erziehungsfähigkeit sei kein Überschreiten des Gutachtenauftrags, sondern notwendiger Teil der Umgangsbegutachtung.
