Öffentliche Quelle 1. Januar 2022 · Frankfurt am Main

OLG Frankfurt 3 WF 68/22 - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit im Sorgerechtsverfahren

Das OLG Frankfurt wies den Befangenheitsantrag gegen eine Sachverständige zurück. Die Prüfung von Bindungstoleranz und Erziehungsfähigkeit sei kein Überschreiten des Gutachtenauftrags, sondern notwendiger Teil der Umgangsbegutachtung.

GutachtenSorgerecht

Gericht: OLG Frankfurt (3 WF 68/22)

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