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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

OLG Frankfurt 6 UF 79/25 - Kindeswohlgefährdung als Voraussetzung unbefristeter begleiteter Umgänge

Frankfurt am Main, OLG Frankfurt (6 UF 79/25)

Öffentliche Quelle
20. September 2026
Umgangsrecht
Eltern-Kind-Entfremdung
Kindeswohl

OLG Frankfurt 6 UF 79/25 - Kindeswohlgefährdung als Voraussetzung unbefristeter begleiteter Umgänge

Die Anordnung unbefristeter begleiteter Umgänge nach § 1684 Abs. 4 Satz 3 und 4 BGB setzt eine Kindeswohlgefährdung voraus. Fehlt es daran, können begleitete Umgänge für höchstens sechs Monate angeordnet werden, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist, etwa wenn wegen längerer räumlicher Trennung eine Entfremdung eingetreten ist und Vertrauen erst wieder aufgebaut werden muss.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
OLG Frankfurt (6 UF 79/25)
Stadt
Frankfurt am Main

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