Zum Inhalt
Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

BGH XII ZB 388/24 - Absenkung des Selbstbehalts bei Haushaltsersparnis (Leistungsfähigkeit)

Karlsruhe, BGH, BGH (XII ZB 388/24)

Öffentliche Quelle
1. Juli 2026
Unterhalt
Grundsatzentscheidung
Geld

BGH XII ZB 388/24 - Absenkung des Selbstbehalts bei Haushaltsersparnis (Leistungsfähigkeit)

Der BGH konkretisiert die Voraussetzungen für eine Absenkung des notwendigen Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen bei Haushaltsersparnis auf der Leistungsfähigkeitsebene. Erzielt der Unterhaltspflichtige durch Zusammenleben mit einem neuen Partner eine messbare Haushaltsersparnis, kann der notwendige Selbstbehalt entsprechend angepasst werden. Die Prüfung ist einzelfallbezogen.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gerichte
BGH, BGH (XII ZB 388/24)
Stadt
Karlsruhe

Verfahrensdauer

Beendet
Status
Januar 2024
Beginn
1 Jahr und 3 Monate
Gesamtdauer
Beendet am 26. März 2025

Ähnliche dokumentierte Fälle

BGH XII ZB 499/19 - Düsseldorfer Tabelle als Richtschnur, Bedarf des Kindes nach Lebensstellung beider Eltern

Der BGH bestätigt die Düsseldorfer Tabelle als bundesweit anerkannte Richtschnur für die Bemessung des Kindesunterhalts.…

Übereinstimmung: Unterhalt, Geld (Beweggrund)

Gerichtsentscheidung
Unterhalt
Grundsatzentscheidung
Fall lesen

Die Ein-Stunden-Falle: Wie eine kleine Gefälligkeit über 100.000 Euro Unterhalt auslöst

Ein Elternteil hat die paritätische Betreuung seines Kindes. Das andere Elternteil bittet, den Freitagsumgang um eine St…

Übereinstimmung: Unterhalt, Geld (Beweggrund)

Erfahrungsbericht
Unterhalt
Fall lesen

BGH XII ZB 234/13 - Barunterhaltspflicht bei erweitertem Umgang, Grundsatzentscheidung 2014

Der BGH stellt klar: Liegt der Betreuungsschwerpunkt eindeutig bei einem Elternteil, obwohl das andere einen deutlich au…

Übereinstimmung: Grundsatzentscheidung, Unterhalt

Gerichtsentscheidung
Unterhalt
Umgangsrecht
Fall lesen