Öffentliche Quelle 12. März 2014 · Karlsruhe

BGH XII ZB 234/13 - Barunterhaltspflicht bei erweitertem Umgang, Grundsatzentscheidung 2014

Der BGH stellt klar: Liegt der Betreuungsschwerpunkt eindeutig bei einem Elternteil, obwohl das andere einen deutlich ausgeweiteten Umgang ausübt, erfüllt das hauptbetreuende Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Naturalleistungen. Das andere Elternteil bleibt allein barunterhaltspflichtig. Bei außergewöhnlich hohen Umgangsaufwendungen kann ausnahmsweise eine Herabgruppierung in der Düsseldorfer Tabelle in Betracht kommen. Diese Entscheidung legte die Grundlage für die spätere Rechtsprechungslinie zum erweiterten Umgang.

UnterhaltUmgangsrechtGrundsatzentscheidung

Gericht: BGH, BGH (XII ZB 234/13)

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