Öffentliche Quelle
15. April 2026
· Karlsruhe
BGH XII ZB 415/25 - Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang: Herabstufung und pauschaler Naturalleistungsabzug
Der BGH bestätigt seine Rechtsprechung zur Barunterhaltspflicht bei erweitertem Umgang im Residenzmodell und konkretisiert die Berechnungsmethode. Solange der Betreuungsschwerpunkt bei einem Elternteil liegt, bleibt der andere Elternteil voll barunterhaltspflichtig nach seinem Einkommen gemäß der Düsseldorfer Tabelle. Neu ist die Möglichkeit, neben einer Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle einen pauschalen Abzug von typischerweise 10 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Prozent, für erbrachte Naturalleistungen vorzunehmen. Eine quotale Unterhaltsberechnung unter Einbeziehung des betreuenden Elternteils wird nicht eingeführt.
UnterhaltUmgangsrechtWechselmodellGrundsatzentscheidung
Gericht: BGH, BGH (XII ZB 415/25)