Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

BGH XII ZB 499/19 - Düsseldorfer Tabelle als Richtschnur, Bedarf des Kindes nach Lebensstellung beider Eltern

Karlsruhe, BGH, BGH (XII ZB 499/19)

Öffentliche Quelle
1. Juli 2026
Unterhalt
Grundsatzentscheidung
Geld

BGH XII ZB 499/19 - Düsseldorfer Tabelle als Richtschnur, Bedarf des Kindes nach Lebensstellung beider Eltern

Der BGH bestätigt die Düsseldorfer Tabelle als bundesweit anerkannte Richtschnur für die Bemessung des Kindesunterhalts. Der Bedarf des Kindes orientiert sich an der gemeinsamen Lebensstellung beider Elternteile. Die Entscheidung stärkt die Verbindlichkeit der Tabellenbeträge als Berechnungsgrundlage.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gerichte
BGH, BGH (XII ZB 499/19)
Stadt
Karlsruhe

Verfahrensdauer

Beendet
Status
Januar 2019
Beginn
1 Jahr und 8 Monate
Gesamtdauer
Beendet am 16. September 2020

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