Öffentliche Quelle
16. September 2020
· Karlsruhe
BGH XII ZB 499/19 - Düsseldorfer Tabelle als Richtschnur, Bedarf des Kindes nach Lebensstellung beider Eltern
Der BGH bestätigt die Düsseldorfer Tabelle als bundesweit anerkannte Richtschnur für die Bemessung des Kindesunterhalts. Der Bedarf des Kindes orientiert sich an der gemeinsamen Lebensstellung beider Elternteile. Die Entscheidung stärkt die Verbindlichkeit der Tabellenbeträge als Berechnungsgrundlage.
UnterhaltGrundsatzentscheidung
Gericht: BGH, BGH (XII ZB 499/19)