Nutzerfall

Umgangsbeschluss erlaubt trotz positiven Gutachten nur minimalen Umgang

Die Trennung erfolgte 2016; die gemeinsame Tochter war zu diesem Zeitpunkt vier Jahre alt. Die Scheidung wurde 2017 vollzogen und bis heute besteht hälftiges Sorgerecht. Trotz mehrerer vom betroffenen Elternteil gestellter Anträge vor dem Familiengericht wird an der getroffenen Umgangsregelung festgehalten, die einen zweiwöchigen Kontakt samstags in der Zeit von 10:00–18:00 Uhr vorsieht; Ferien-, Feiertags- oder Geburtstagsumgänge finden nicht statt und ein telefonischer Kontakt zur Tochter wird vom anderen Elternteil abgelehnt. Das andere Elternteil hat den Umgang über einen Zeitraum von zwei Jahren wiederholt ausgesetzt oder vereitelt. Ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten wies auf eine vorhandene Bindungsintoleranz des anderen Elternteils hin und konnte nicht ausschließen, dass das andere Elternteil die gemeinsame Tochter beeinflusse; der damalige Verfahrensbeistand bestätigte diese Annahmen. Nach einem späteren Wechsel von Richter und Verfahrensbeistand hielt das Familiengericht in weiteren Verfahren an der bestehenden Umgangsregelung fest. Für die Tochter ist die Situation bis heute sehr belastend; sie befinde sich noch immer in einem Loyalitätskonflikt und äußere häufig, dass sie mehr Zeit mit dem betroffenen Elternteil verbringen möchte, was das andere Elternteil jedoch nicht zulasse.

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