
Umgangsvereitelung: Typische Muster in dokumentierten Familienkonflikten
Als Umgangsvereitelung bezeichnet man die systematische Verhinderung des gerichtlich geregelten Kontakts zwischen einem Kind und dem nicht hauptbetreuenden Elternteil. In der Fallsammlung dieser Plattform zählen Umgangsrechtskonflikte zu den häufigsten dokumentierten Mustern.
Typisches Muster
- k. A.Gerichtlich festgelegte Umgangszeiten werden regelmäßig nicht eingehalten
- k. A.Kinder werden bei Übergaben oder vorher krank gemeldet
- k. A.Ablehnungsgründe wechseln häufig und sind schwer widerlegbar
- k. A.Vollstreckungsverfahren verlaufen langwierig und selten wirksam
- k. A.Familiengerichte ordnen Umgangspflegschaft erst nach mehreren Verstößen an
- k. A.Eskalation durch Schutzanträge oder Gegenanzeigen
Beispiele aus dokumentierten Fällen
Ungerechtfertigte inobhutnahme von 3 kinder Sorgen Recht entzug
Am 24. September trennte sich das andere Elternteil räumlich und nahm die drei Kinder (5, 11, 14 Jahre) mit; das betroffene Elternteil blieb allein, musste arbeiten und schildert Überforderung. Das Jugendamt wurde informiert, kam aber nur zu Beratungs- und Kontrollgesprächen; im Januar 2025 gab es nach Angaben des Betroffenen wegen angeblicher falscher Anschuldigungen eine Inobhutnahme und ein negatives Erziehungsfähigkeitsgutachten. Am 26. Mai entzog das Gericht dem betroffenen Elternteil das Sorgerecht; die Kinder wurden gegen ihren Willen drei Stunden entfernt untergebracht, und längere Kontakte bzw. ein Zusammenleben beim betroffenen Elternteil wurden aberkannt.
Umgangsrecht verweigert, Zwang zur Vollmacht
Das betroffene Elternteil berichtet, dass das andere Elternteil per E‑Mail den Kontakt zu beiden Kindern mit dem 12. Lebensjahr entzogen habe: den älteren Sohn 2025 direkt nach den Sommerferien und den jüngeren Sohn 2026 eine Woche vor den Sommerferien; den älteren Sohn habe das betroffene Elternteil seit einem Jahr nicht gesehen. Das Jugendamt wurde eingeschaltet und organisierte Gespräche mit der Elternberatung einer Kinderpsychologin; das betroffene Elternteil habe außerdem Anwälte kontaktiert. Am 01.08.26 sei ein Antrag auf alleinige Ummeldung des älteren Kindes eingegangen; nach einem Gerichtstermin am 15.09.26 sei das Urteil bereits festgestanden, die Verfahrensbeiständin habe ungeprüfte Vorwürfe übernommen, Nachweise und Anhörung seien nicht berücksichtigt worden, und das betroffene Elternteil sei unter Androhung des Verlusts des kompletten Sorgerechts zur Unterzeichnung einer Vollmacht gedrängt worden. Aktuell besteht kein Umgang und die Ummeldung wurde vorgenommen.
OLG Zweibrücken 6 UF 112/25 - Großelternumgang und begleiteter Umgang
Die Entscheidung betrifft das Umgangsrecht der Großeltern mit Kindern in Obhut und die Kindeswohldienlichkeit eines begleiteten Umgangs. Zu dieser Entscheidung ist in der Landesdatenbank kein Leitsatz veröffentlicht.
OLG Zweibrücken 2 UF 62/25 - Formanforderungen an die Billigung einer außergerichtlichen Umgangsvereinbarung
Die Entscheidung betrifft die formellen Anforderungen an die familiengerichtliche Billigung einer außergerichtlich geschlossenen Umgangsvereinbarung. Zu dieser Entscheidung ist in der Landesdatenbank kein Leitsatz veröffentlicht.
OLG Hamburg 7 UF 70/24 - Rechtmäßigkeit eines Umgangsausschlusses
Die Entscheidung betrifft die Rechtmäßigkeit eines Umgangsausschlusses. Zu dieser Entscheidung ist in der Landesdatenbank kein Leitsatz veröffentlicht.
OLG Rostock 10 UF 58/25 - Umgangsvergleich bei fremd untergebrachtem Kind
Die Entscheidung betrifft den Inhalt eines Vergleichs zum Umgangsrecht mit einem fremd untergebrachten Kind nach einem Entzug des Sorgerechts. Zu dieser Entscheidung ist in der Landesdatenbank kein Leitsatz veröffentlicht.
OLG Rostock 10 UF 38/25 - Unzulässige verdeckte Teilentscheidung über den Umgang
Die Entscheidung betrifft das Verfahren bei einer unzulässigen, verdeckten Teilentscheidung über die Regelung des Umgangs. Zu dieser Entscheidung ist in der Landesdatenbank kein Leitsatz veröffentlicht.
OLG Celle 17 UF 46/26 - Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts durch Umgangsregelung
Ein Streit unter den Elternteilen darüber, bei wem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann auch dann im Umgangsverfahren entschieden werden, wenn die Umgangsregelung zu einer Umkehr der Betreuungszeiten und damit zu einem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts führt. Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil stellt in einem solchen Fall angesichts der Möglichkeit einer Umgangsregelung einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Elternrecht eines der Elternteile dar. Der Senat schließt sich dem Bundesgerichtshof und dem OLG Frankfurt an.
OLG Brandenburg 9 UF 101/23 - Umgangsregelung nach umfassender Ermittlung bestätigt
Das Amtsgericht hatte nach Anhörung der Eltern, des Verfahrensbeistands und des Jugendamts eine dem Kindeswohl entsprechende, altersgerechte Umgangsregelung getroffen. Ein Abänderungsbedarf bestand nicht. Zum Wohl des Kindes gehört nach § 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB grundsätzlich der Umgang mit beiden Elternteilen. Das Recht und die Pflicht der Eltern zum Umgang erwächst aus dem natürlichen Elternrecht und steht wie die elterliche Sorge unter dem Schutz von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK.
OLG Frankfurt 5 UF 113/26 - Umzugsabsicht begründet einen Elternstreit sorgerechtlicher Natur
Eine von einem Elternteil bekundete Umzugsabsicht mit dem Kind in einen rund 60 Kilometer entfernten Ort begründet einen Elternstreit sorgerechtlicher Natur, weil nicht nur über die Betreuungszeiten Uneinigkeit besteht, sondern weitere Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung klärungsbedürftig sind, hier der Umzug in eine andere Stadt und die dadurch bedingte Wahl des Kindergartens.