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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

OLG Brandenburg 9 UF 101/23 - Umgangsregelung nach umfassender Ermittlung bestätigt

Brandenburg an der Havel, OLG Brandenburg (9 UF 101/23)

Öffentliche Quelle
20. September 2026
Umgangsrecht
Kindeswohl
Jugendamt

OLG Brandenburg 9 UF 101/23 - Umgangsregelung nach umfassender Ermittlung bestätigt

Das Amtsgericht hatte nach Anhörung der Eltern, des Verfahrensbeistands und des Jugendamts eine dem Kindeswohl entsprechende, altersgerechte Umgangsregelung getroffen. Ein Abänderungsbedarf bestand nicht. Zum Wohl des Kindes gehört nach § 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB grundsätzlich der Umgang mit beiden Elternteilen. Das Recht und die Pflicht der Eltern zum Umgang erwächst aus dem natürlichen Elternrecht und steht wie die elterliche Sorge unter dem Schutz von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 8 Abs. 1 EMRK.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
OLG Brandenburg (9 UF 101/23)
Stadt
Brandenburg an der Havel

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