OLG Frankfurt 5 UF 113/26 - Umzugsabsicht begründet einen Elternstreit sorgerechtlicher Natur
Eine von einem Elternteil bekundete Umzugsabsicht mit dem Kind in einen rund 60 Kilometer entfernten Ort begründet einen Elternstreit sorgerechtlicher Natur, weil nicht nur über die Betreuungszeiten Uneinigkeit besteht, sondern weitere Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung klärungsbedürftig sind, hier der Umzug in eine andere Stadt und die dadurch bedingte Wahl des Kindergartens.
