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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

OLG Frankfurt 6 UF 96/26 - Istanbul-Konvention im Sorgerechtsstreit bei beiderseitiger Gewalt

Frankfurt am Main, OLG Frankfurt (6 UF 96/26)

Öffentliche Quelle
20. September 2026
Sorgerecht
Gewalt & Gewaltschutz
Kindeswohl

OLG Frankfurt 6 UF 96/26 - Istanbul-Konvention im Sorgerechtsstreit bei beiderseitiger Gewalt

In einem Elternstreit um die Aufhebung der gemeinsamen Sorge kann Art. 31 der Istanbul-Konvention auch bei von der Mutter behaupteter häuslicher Gewalt durch den Vater keine ausschlaggebende Bedeutung haben, wenn die Mutter in der Vergangenheit, im Gegensatz zum Vater, selbst wiederholt erhebliche Gewalt gegenüber dem Kind ausgeübt hat.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
OLG Frankfurt (6 UF 96/26)
Stadt
Frankfurt am Main

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