OLG Frankfurt 6 UF 96/26 - Istanbul-Konvention im Sorgerechtsstreit bei beiderseitiger Gewalt
In einem Elternstreit um die Aufhebung der gemeinsamen Sorge kann Art. 31 der Istanbul-Konvention auch bei von der Mutter behaupteter häuslicher Gewalt durch den Vater keine ausschlaggebende Bedeutung haben, wenn die Mutter in der Vergangenheit, im Gegensatz zum Vater, selbst wiederholt erhebliche Gewalt gegenüber dem Kind ausgeübt hat.
