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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

OLG Frankfurt 6 UF 117/26 - Kindeswohlprüfung bei Umzugsabsicht ins Ausland

Frankfurt am Main, OLG Frankfurt (6 UF 117/26)

Öffentliche Quelle
20. September 2026
Sorgerecht
Kindeswohl

OLG Frankfurt 6 UF 117/26 - Kindeswohlprüfung bei Umzugsabsicht ins Ausland

Auch bei einem beabsichtigten Umzug des vorwiegend allein betreuenden Elternteils mit dem Kind ins Ausland gilt bei gemeinsamer elterlicher Sorge ein Vorrang von § 1628 BGB gegenüber § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB. Erklärt der umzugswillige Elternteil von vornherein, im Fall der Zurückweisung seines Antrags nicht ohne das Kind umzuziehen, kann bei der Kindeswohlprüfung nicht unterstellt werden, dass er seinen Umzugswunsch aufgibt.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
OLG Frankfurt (6 UF 117/26)
Stadt
Frankfurt am Main

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