Öffentliche Quelle 1. Januar 2024 · Frankfurt am Main

OLG Frankfurt 1 UF 186/24 - Kein Sorgerechtsentzug als Strafe

Das OLG Frankfurt stellte klar, dass der Sorgerechtsentzug nicht als Strafmaßnahme gegen ein elterliches Fehlverhalten eingesetzt werden darf. Maßstab ist allein die konkrete Kindeswohlgefährdung.

SorgerechtKindeswohl

Gericht: OLG Frankfurt (1 UF 186/24)

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