OLG Frankfurt 6 UF 89/26 - Keine isolierte Kostenentscheidung vor Beendigung des Umgangsverfahrens
Reagieren die Eltern in einem länger andauernden und aufgrund einer Zwischenvereinbarung nicht mehr geförderten Umgangsverfahren nicht auf die Anfrage des Gerichts zur Erledigterklärung, kann mangels Beendigung des Verfahrens keine isolierte Kostenentscheidung getroffen werden. Auf Beschwerde ist die Kostenentscheidung aufzuheben und das Verfahren zur Entscheidung über den Umgang zurückzuverweisen.
