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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

OLG Frankfurt 6 UF 85/26 - Holen und Bringen des Kindes ist Aufgabe des Umgangselternteils

Frankfurt am Main, OLG Frankfurt (6 UF 85/26)

Öffentliche Quelle
20. September 2026
Umgangsrecht

OLG Frankfurt 6 UF 85/26 - Holen und Bringen des Kindes ist Aufgabe des Umgangselternteils

Auch bei weiter Entfernung zwischen dem Wohnsitz des umgangsberechtigten Elternteils und dem des Kindes ist das Holen und Bringen grundsätzlich allein Aufgabe des Umgangselternteils. Eine Mitwirkungspflicht des betreuenden Elternteils kommt nur in Betracht, wenn der Umgang sonst unzumutbar erschwert oder vereitelt würde.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
OLG Frankfurt (6 UF 85/26)
Stadt
Frankfurt am Main

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