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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

OLG Frankfurt 1 UF 52/25 - Unterschied zwischen persönlicher Anhörung und mündlicher Erörterung

Frankfurt am Main, OLG Frankfurt (1 UF 52/25)

Öffentliche Quelle
20. September 2026
Verfahrensrecht

OLG Frankfurt 1 UF 52/25 - Unterschied zwischen persönlicher Anhörung und mündlicher Erörterung

Das FamFG unterscheidet ausdrücklich zwischen der persönlichen Anhörung der Beteiligten und der mündlichen Erörterung. Dass die Beteiligten persönlich angehört worden sind, lässt nicht zwingend auf eine durchgeführte mündliche Erörterung schließen. Den Beteiligten muss Gelegenheit eröffnet werden, dem Gericht ihre Positionen mündlich zu vermitteln und sich mit dem Vorbringen der anderen auseinanderzusetzen.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
OLG Frankfurt (1 UF 52/25)
Stadt
Frankfurt am Main

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