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24. März 2024
· Karlsruhe
BVerfG 1 BvR 2324/23 - Strengerer Maßstab bei Umgangsausschluss für Kinder in Fremdunterbringung
Das BVerfG stellte klar: Wenn ein Kind bereits von beiden Eltern getrennt lebt (z.B. in Pflegefamilie), gelten für einen Umgangsausschluss strengere verfassungsrechtliche Anforderungen. Der Maßstab richtet sich nach Art. 6 Abs. 3 GG (Trennung von der Familie) statt nur nach Art. 6 Abs. 2 GG.
UmgangsausschlussVerfassungsrechtJugendamtKindeswohlGrundsatzentscheidung
Gericht: BVerfG, BVerfG (1 BvR 2324/23)