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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

BVerfG 1 BvR 2324/23 - Strengerer Maßstab bei Umgangsausschluss für Kinder in Fremdunterbringung

Karlsruhe, BVerfG, BVerfG (1 BvR 2324/23)

Öffentliche Quelle
20. Februar 2026
Umgangsausschluss
Verfassungsrecht
Jugendamt
Kindeswohl
Grundsatzentscheidung

BVerfG 1 BvR 2324/23 - Strengerer Maßstab bei Umgangsausschluss für Kinder in Fremdunterbringung

Das BVerfG stellte klar: Wenn ein Kind bereits von beiden Eltern getrennt lebt (z.B. in Pflegefamilie), gelten für einen Umgangsausschluss strengere verfassungsrechtliche Anforderungen. Der Maßstab richtet sich nach Art. 6 Abs. 3 GG (Trennung von der Familie) statt nur nach Art. 6 Abs. 2 GG.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gerichte
BVerfG, BVerfG (1 BvR 2324/23)
Stadt
Karlsruhe

Verfahrensdauer

Beendet
Status
Januar 2023
Beginn
1 Jahr und 3 Monate
Gesamtdauer
Beendet am 24. März 2024

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