Öffentliche Quelle
9. April 2024
· Karlsruhe
BVerfG 1 BvR 2017/21 - Vaterschaftsrecht muss reformiert werden
Das BVerfG urteilte, dass das deutsche Vaterschaftsrecht verfassungswidrig ist: Biologische Väter können keine rechtliche Vaterschaft erlangen, wenn ein anderer Mann als rechtlicher Vater in sozial-familiärer Beziehung zum Kind lebt. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis zum 30.06.2025 eine Neuregelung zu schaffen.
SorgerechtVerfassungsrechtGrundsatzentscheidung
Gericht: BVerfG, BVerfG (1 BvR 2017/21)