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1. Juli 2024
· Karlsruhe
BVerfG 1 BvR 1192/24 - Verfassungsbeschwerde gegen mehrjährigen Umgangsausschluss
Das BVerfG wies eine Verfassungsbeschwerde gegen einen mehrjährigen Umgangsausschluss (befristet bis 30.06.2025) als unzulässig zurück, stellte aber klar: Ein Umgangsausschluss 'für längere Zeit' im Sinne von § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB darf nur bei Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung angeordnet werden.
UmgangsausschlussVerfassungsrechtKindeswohlVerfahrensrecht
Gericht: BVerfG, BVerfG (1 BvR 1192/24)