Öffentliche Quelle
6. Juni 2025
· Dieburg
OLG Frankfurt 6 UF 108/25 – Beschwer bei Kindergeldbezugsberechtigung im Wechselmodell
Auch wenn Eltern ein Kind im paritätischen Wechselmodell betreuen, liegt bei einer erstinstanzlichen Entscheidung zur Kindergeldbezugsberechtigung nach § 64 Abs. 2 S. 3 EStG i.V.m. § 231 Abs. 2 FamFG im Regelfall keine über 600 EUR liegende Beschwer vor. Das OLG Frankfurt verwirft die Beschwerde eines Elternteils als unzulässig und verweist auf Unterhaltsverfahren für den zivilrechtlichen Ausgleich.
UnterhaltWechselmodellVerfahrensrecht
Gericht: AG Dieburg, OLG Frankfurt, OLG Frankfurt (6 UF 108/25)