OLG Braunschweig 1 UF 30/25 - Abänderungsantrag Sorgerecht ohne Verfahrenshandlungen zurückweisbar
Das OLG Braunschweig entschied, dass ein Familiengericht einen offensichtlich aussichtslosen Sorgerechtsantrag ohne die üblichen Verfahrensschritte (Anhörung, Verfahrensbeistand, Jugendamt-Stellungnahme) zurückweisen darf. Der Vater hatte wiederholt Anträge auf Wiederherstellung des Sorgerechts gestellt, obwohl seit 2015 kein Kontakt zu den Kindern bestand und alle drei Kinder den Kontakt ablehnten. Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen.
