Öffentliche Quelle 19. Februar 2014 · Karlsruhe

BGH: Ordnungsgeld gegen Jugendamt bei Umgangsboykott zulässig

BGH-Entscheidung (XII ZB 165/13): Gegen das Jugendamt als Amtsvormund kann Ordnungsgeld verhängt werden, wenn es gegen eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung verstößt. Das Jugendamt muss detailliert nachweisen, welche Bemühungen es unternommen hat.

UmgangsrechtGrundsatzentscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof (XII ZB 165/13)

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