BGH: Ordnungsgeld gegen Jugendamt bei Umgangsboykott zulässig
BGH-Entscheidung (XII ZB 165/13): Gegen das Jugendamt als Amtsvormund kann Ordnungsgeld verhängt werden, wenn es gegen eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung verstößt. Das Jugendamt muss detailliert nachweisen, welche Bemühungen es unternommen hat.
