Öffentliche Quelle
19. Februar 2014
· Karlsruhe
BGH: Ordnungsgeld gegen Jugendamt bei Umgangsboykott zulässig
BGH-Entscheidung (XII ZB 165/13): Gegen das Jugendamt als Amtsvormund kann Ordnungsgeld verhängt werden, wenn es gegen eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung verstößt. Das Jugendamt muss detailliert nachweisen, welche Bemühungen es unternommen hat.
UmgangsrechtGrundsatzentscheidung
Gericht: Bundesgerichtshof (XII ZB 165/13)